Einkaufen onlineCybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle in 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständige Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

 

Für wen ist die Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

Was ist versichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Welche Kosten sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.

Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Welche sind oft nicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang eine „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Aus- nahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssummen sollte am speziellen Risiko Ihres Unternehmens ausgerichtet und in entsprechender Höhe vereinbart werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und un- beschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versi- cherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vor- gesorgt werden.

Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversi- cherung zu empfehlen.

Eigenschadenversicherung

Ähnlich wie bei der D & O, schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Hand- lungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

 

Wir erstellen speziell abgestimmte Konzepte für Betreiber von Online-Shops wie z.B. für den Verkauf von

  • Bekleidung
  • Elektronikartikel
  • Sportartikel
  • Unterhaltungsartikel (Bluerays, Bücher, Zeitschriften etc.)
  • Tierzubehör
  • Schmuck
  • Tickets für Events

Wir legen vor allem Wert auf die Beratung und Mitversicherung von

  • gewerblichen Schutzrechten (Uhrheber-/Persönlichkeitsrechte)
  • Betriebsunterbrechung aufgrund Hackeranriffen
  • Cyber- und Datenrisiken
  • Eigenschadenversicherung (Hackerangriffe)

Wir hoffen, wir konnten Ihr Intersse wecken und wüden uns über eine Anfrage sehr freuen.

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