Großes, rotes Glashaus - The GlashouseUnwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!

Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigen­ tümergemeinschaften.

Was ist versichert?

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhal­ tung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befin­ det oder außen am Gebäude angebracht ist.Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee­druck)
• All­Risk­Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie

In der Feuerversicherung:

  • Schäden durch Erdbeben
  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden durch Plansch­ und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlosseneFenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot einge­ schlossen sind.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbo­ gens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschä­ digten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht ledig­ lich Anspruch auf einen Zeitwert.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusam­ menhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) ab­ gedeckt. Zum Beispiel Aufräum­ und Abbruchkosten, Bewe­ gungs­ und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs­ und ­minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies verein­ bart wurde.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung

Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Pri­ vathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer

Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchset­ zen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter­RS gedeckt werden.

Mietnomadenversicherung

Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.