Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist nicht nur komplex und anspruchsvoll sondern beinhaltet auch ein hohes Maß an Verantwortung und Fachkenntnissen. Gerade hier können durch Fehlerberatung den Mandanten emense Vermögensschäden entstehen. Wie auch bei den Steuerberatern und Anwälten ist dies eine Pflichtversicherung. Aber Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Wir können über unsere Versicherungspartner spezielle Lösungen zu einem euserst atraktiven Preis anbieten.
Allgemeine Informationen zum Thema Vermögensschadenshaftpflicht
Eine Vermögensschadenshaftpflicht ist für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich tätig sind:
• Auskünfte erteilen
• Dienstleistungen durchführen • Rat gewähren
• Verträge vermitteln
• beurkunden
• Gutachten erstellen
• Gelder verwalten
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:
• Rechtsanwälte
• Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
• Versicherungsvermittler
Was ist versichert?
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen wie z.B.
• Beratungsfehler
• Rechenfehler
• Unrichtige Auskünfte
• falsche Prozeßführung
• Unwirksame Vertragsgestaltungen
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:
• Fristversäumnisse
• Unvollständige Auskünfte
• Unterlassene Beantragungen • Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind.
Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmens vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Wo gilt die Versicherung?
Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflicht- versicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen „worst case“ festgelegt werden
Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und einer Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen Richtsummen und für alle, die verpflichtet sind, sich zu versichern, gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
• die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
• die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
• die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Rückwärtsversicherung
Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Ab- schluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.
Diese Versicherung ist besonders zu empfehlen für:
Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhal- tungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Alten- heime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.
Gerne beraten wir Ihre Kanzlei. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.