Old carDas Straßenbild ist heutzutage weitestgehend von runden, meist recht auswechselbaren, automobilen Formen geprägt. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markanteres Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor. Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Bei- trag bietet. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

Für wen ist die Versicherung?

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtver- sicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Oldtimer und Youngtimer.

Besonderheiten:

Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in
einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die
Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert
werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs
wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der
Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheits- klasse und werden daher im Schadensfall auch nicht

zurückgestuft.

Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfallversicherung • Schutzbriefversicherung

• Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:

• All-Risk-Deckung

• GAP-Deckung
• Auslandsschutz

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögens- schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruch- schäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppko- sten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem KFZ-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oderAbnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
  • Schäden beim Transport des FahrzeugsDie Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person
begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindest-
versicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die

Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Marktwert
des Fahrzeuges erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anpassung der Versicherungssummee (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen müssen! Eine Orientierung bietet Ihnen hier z. B. Classic-Data. Bei Einschluss einer GAP- Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die

Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wert des Fahr-
zeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des ei- genen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Marktwert des Fahrzeuges (max. entsprechend Ihrer Vorgabe).

Spezielle Sonderfälle

Sammlungen

Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rol- len. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen. Ge- gen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hal- lenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann. Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)

Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechsel- kennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließ- lich:

  • Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
  • Überführungsfahrten
  • Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten

Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzu-
führendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die Ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden. Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für KFZ-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle KFZ-Risiko für Oldtimersammler.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung

Wer viel mit PKW oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheit- lichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Ver- kehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz übernom- men. Er greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden KFZ-Halter dar.

 

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