Glasses on office deskDie D & O Versicherung ist eine häufig unterschätzte und missachtete Versicherung.

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen gehen die Schäden oft in die Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH- Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.

Schadenbeispiele aus der Praxis

EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nach- besserungen an.

Vertragsabschluss

Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risiko- reichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

D&O Versicherung

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentschei- dungen getroffen gehen die Schäden oft in die Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vor- stände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Fusion

Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in An- spruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten be- findlichen Genossenschaft entstanden sind.

Finanztransaktionen

Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vor- standsmitglied wegen rechtswidriger Finanztrans- aktionen persönlich in Regress zu nehmen.

Gesellschaftergeschäftsführer

Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaf- tergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schaden- ersatz beim GGF.

Was ist versichert?

Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall,
dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen
Vermögensschaden ( weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammen- hang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmit- glieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtliche Notierung oder Aktionärszusammensetzung einen persönlicher Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Was ist u.a. nicht versichert?

Nicht versichert bleiben u.a. Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Wo gilt die D&O?

Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Was erhalten Sie im Schadensfall?

Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein da- stehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine De- ckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.

Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversiche- rung nicht mitversichert sind.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie gerne.

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